Der Nationalpark Belluneser Dolomiten war der erste italienische Nationalpark, der den im Amtsblatt der Region Venetien Nr. 113 vom 26. 12.2000 und im Beiblatt des Amtsblattes Nr. 21 vom 26. 1. 2001 veröffentlichten Nationalparkplan angenommen hat.
Das Rahmengesetz für Schutzgebiete (Nr. 394 vom 1991) sieht vor, dass der Nationalparkplan “mindestens alle 10 Jahre” aktualisiert wird, aber die im ersten Nationalparkplan vorgesehenen Aktivitäten und Maßnahmen wurden bereits fast zur Gänze und im Voraus, das heißt noch vor der festgesetzten Frist, umgesetzt. Aus diesem Grund hat der Verwaltungsrat beschlossen, im Jahr 2009 eine Revision des Nationalparkplans zu starten.
So entstand ein Masterplan, und dieser umschließt neben dem Nationalparkplan eine Nationalparkordnung, einen Mehrjahresplan für die sozialwirtschaftliche Entwicklung, einen Landschaftsplan und den Verwaltungsplan für den GGB/BSG IT3230083 “Dolomiti Feltrine e Bellunesi”, der neben dem Plan zur Landschaftsinterpretation vom Nationalparkamt im Auftrag der Region Venetien erstellt wurde.
- Download Präsentation (8,8Mb)
- Formular (PDF) für Hinweise zum Entwurf des Nationalparkplans – Masterplans (60Kb)
Der geltende Plan
Er ist das wichtigste Instrument zur territorialen Planung des Schutzgebietes.
Der Plan des Nationalparks der Belluneser Dolomiten wurde am 21. November 2000 definitiv von der Region Venedig genehmigt und im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale Nr. 21 vom 26. Januar 2001 veröffentlicht.
Der neue Masterplan
Der Masterplan ist ein sehr umfangreiches Dokument, das mehrere Planungsinstrumente vereint. Er besteht aus:
Abhandlung (PDF)
Für jeden im ersten Nationalparkplan definierten Planungs- und Managementbereich werden drei Aspekte untersucht und beschrieben:
1. was sieht Plan 2001 vor
2. was wurde umgesetzt
3. was ist für die Zukunft geplant
Technische Normen zur Umsetzung (PDF)
Sie sind die technische Grundlage des Planungsinstruments.
Es gibt sechs Kapitel.
KAPITEL I – Generelle Vorschriften
KAPITEL II – Unterteilung des Gebiets und Zonen und Definition der jeweiligen Aufgabenbereiche
KAPITEL III – Generelle Vorschriften für die Bereiche des Schutzgebietes
KAPITEL IV – Landschaftsordnung
KAPITEL V – Bestimmungen für Natura 2000 Gebiete
KAPITEL VI – Projekte, Forschungsarbeiten und Maßnahmen
Anhang der Umsetzungsnormen
- Anhang A1 (PDF) – Normen zur Erhaltung baulicher und architektonischer Elemente und für ihre funktionelle und strukturelle Sanierung
Dieses Dokument definiert die zulässigen Maßnahmen zur Gebäudesanierung gemäß Gesetz Nr. 394 vom 6. Dezember 1991 (Art. 12), wobei die Definitionen von Art. 31 des Gesetzes 457/78 übernommen werden:
Gewöhnliche Instandhaltung (in Zone B1, C, D erlaubt)
Außergewöhnliche Instandhaltung (in Zone B1, C, D erlaubt)
Restaurierung und Sanierung zur Erhaltung (in Zone C, D erlaubt)
Umbau (in Zone D erlaubt) - Anhang A2 (PDF) Datenblätter über Normen und Projekte in den D-Zonen
Der Anhang enthält eine Beschreibung der vom Nationalparkplan vorgegebenen Normen und Projekte für die D-Zonen. Er enthält Informationen über den Bestimmungszweck und die zulässigen Maßnahmen.
Die D-Zonen sind im Maßstab 1:5.000 oder 1:2.000 abgebildet, und man findet Hinweise auf die gemäß den Vorgaben von Anhang A1 zulässigen Maßnahmenkategorien.
Wie bereits bei der vorhergehenden Version wurden isoliert und auch im Hochgebirge stehende Bauten in die D-Zone aufgenommen; damit möchte man jedoch nur die Sanierung strategisch wichtiger Bauwerke ermöglichen und landschaftliche und/oder historische Aspekte fördern. - Anhang B (PDF) – Weg- und Straßennetz
Im Anhang B ist ein Datenblatt mit Normen und Projekten für jeden Weg und jede Straße im Nationalparkgebiet enthalten; diese umfassen außerdem eine kurze Beschreibung und Hinweise über den Bestimmungszweck und die erlaubten Maßnahmen. Das Weg- und Straßennetz ist auf chorographische Karten im Maßstab 1:25.000 abgebildet.
Karten
- Analysekarten
Karte Nr. 1 Schwerpunkt Flora und Vegetation (für Initiativen zur Erhaltung von Pflanzenarten)
Karte Nr. 2 Schwerpunkt Fauna (für Initiativen zur Erhaltung von Tierarten)
Karte Nr. 3 (PDF) Geomorphologische Merkmale und kritische Punkte
Karte Nr. 4 (PDF) Spuren der menschlichen Präsenz im Nationalparkgebiet
Karte Nr. 5 (PDF) Grundbesitze
Karte Nr. 6 (PDF) Wassernutzung
Karte Nr. 7 (PDF) Weg- und Straßennetz
Karte Nr. 8 (PDF) Naturwissenschaftlich wertvolle Zonen und Biotope außerhalb des Nationalparkgebiets
Karte Nr. 9 (PDF) Genutzte Almen und Wälder
Karte Nr. 10 (PDF) Vorrangige Bestimmungszwecke der Bauten - Zusammenfassende Karten
Karte Nr. 11 (PDF) Schwerpunkt Flora und Vegetation
Karte Nr. 12 (PDF) Schwerpunkt Fauna
Karte Nr. 13 (PDF) Schwerpunkt Geschichte, Kultur und Landschaft
Karte Nr. 14 (PDF) Schwerpunkt szenographische Aspekte und Naturdenkmäler
Karte Nr. 15 (PDF) Schwerpunkt Geologie, Paläontologie und Geomorphologie
Karte Nr. 16 (PDF) Zusammenfassung der naturwissenschaftlichen Aspekte
Karte Nr. 17 (PDF) Sensibilität der Ökosysteme und ihrer Komponenten
Karte Nr. 18 (PDF) Durch den Menschen verursachte Risiken
Karte Nr. 19 (PDF) Sensible Aspekte heute - Plankarten
Karte Nr. 20 (PDF) Unterteilung in Funktionszonen
Karte Nr. 21 (PDF) Nutzungssysteme des Nationalparks
Anhang A Landschaftsplan
Auf Basis des Abkommens zwischen Nationalpark, Umweltministerium und Region Venetien (Link) wurden dem Nationalparkamt gemäßes Gesetzesdekret 42/2004 „Einheitstext der Kultur- und Landschaftsgüter” Kompetenzen im Bereich Landschaftsschutz” (nach dem zuständigen Minister auch Codice Urbani genannt) übertragen.
Wie vom Abkommen vorgesehen wurde der Landschaftsplan im Rahmen einer Überarbeitung des Nationalparkplans erstellt. Die entsprechende Landschaftsschutzordnung wurde als eigenes Kapitel in die Umsetzungsvorschriften des Nationalparkplans aufgenommen.
Landschaftsplan (PDF)
Anhand des Landschaftsplans wird die Effizienz der gültigen Planungsinstrumente des Nationalparks geprüft und somit eventuell auch die Notwendigkeit, diese zu erweitern. Der Plan enthält Dokumente und zusätzliche Unterlagen; er kennzeichnet landschaftliche Unterbereiche; er zeigt die landschaftlichen Merkmale, Dynamiken und kritischen Faktoren jedes Unterbereichs und auch die geplanten Landschaftsverbesserungen; er gibt Aufschluss über die geltenden Bezugsnormen und Bestimmungen; er enthält Karten im Maßstab 1:50.000 der orographischen Zonen, der Siedlungen (PDF), der historisch-kulturellen Werte (PDF), der landschaftlichen Unterbereiche (PDF) und der Wahrnehmungswerte (PDF).
Anhang B Verwaltungsplan GGB BSG
Rete Natura 2000 ist ein System für Schutzgebiete mit folgenden Merkmalen: Habitat gemäß Anhang I und II der „Habitat-Richtlinie” PDF (Richtlinie 92/42/EWG-Art.3) und Präsenz von Arten, die im Anhang I der „Vogelschutzrichtlinie” PDF (Richtlinie 79/403/EWG) enthalten sind.
Rete Natura 2000 besteht aus Besonderen Schutzgebieten (BSG), wie sie in der Vogelschutzrichtlinie beschrieben sind, und aus Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) gemäß der Habitat-Richtlinie.
In Italien umfasst das Programm Natura 2000 mehr als 2400 GGB und über 1000 BSG. Der Nationalpark der Belluneser Dolomiten deckt praktisch das Gebiet BSG/GGB IT3230083 “Feltriner und Belluneser Dolomiten”.
Für jedes Natura 2000 – Gebiet ist ein Verwaltungsplan zu erstellen; der für das BSG/GGB “Feltriner und Belluneser Dolomiten” wurde im Auftrag der Region Venetien vom Nationalparkamt verfasst und ist nun Teil des Masterplans.
Anhang C (PDF) Plan zur Landschaftsinterpretation
Da es sich bei der Umwelterziehung, Kommunikation und Veröffentlichung der Aktivitäten des Nationalparks um sehr komplexe Aufgaben handelt, müssen diese akkurat durchgeplant werden, denn nur so können die sehr positiven Ergebnisse der ersten 15 Jahre konsolidiert werden.
Der “Plan zur Landschaftsinterpretation” verwendet moderne Instrumente, die in den USA vom National Park Service ausgearbeitet wurden, und er dient der Planung der künftigen Aktivitäten des Nationalparks in den Bereichen Interpretation, Erziehung und Kommunikation.
Nach dem Nationalpark der Sibillinischen Berge ist der Nationalpark der Belluneser Dolomiten nun der zweite in Italien, der dieses Planungsinstrument verwendet.
Nationalparkordnung (PDF)
Mehrjahresplan für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung
Unter den Zielen eines Nationalparks gibt Art. 14 des Gesetzes 394/91 Initiativen zur Förderung der lokalen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung an.
Diese Initiativen sind auf einheitliche Weise im Mehrjahresplan für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung (PPES) vorgegeben.
Der PPES des Nationalparks der Belluneser Dolomiten wurde am 21. November 2000 von der Region Venetien genehmigt.
Im Jahr 2009 hat man im Rahmen der Erstellung des Masterplans auch den neuen Mehrjahresplan für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung verfasst.
Forum
Am 27. November 2009 hat der Vorstand des Nationalparkamtes den Masterplan angenommen.
Seit diesem Datum sammelt man alle Hinweise, Tipps und Ratschläge, die zu einer besseren Verwaltung des Schutzgebietes beitragen können.
Es ist unser Anliegen, den neuen Nationalparkplan zum Ergebnis einer weitgehend gemeinsamen Arbeit werden zu lassen.
Wir interessieren uns für die Meinung und Hinweise aller Personen.
Genau aus diesem Grund haben wir auch dieses Forum eröffnet, denn hier können wir die Beiträge aller Personen und Tipps für eine Verbesserung unserer Planungsunterlagen sammeln.
Präsentationen des Masterplans
Präsentationen des neuen Nationalparkplans in diversen Kommunen