Der Verwaltungsplan GGB und BSG

Was ist Rete Natura 2000?

Rete Natura 2000 ist ein System für Schutzgebiete mit folgenden Merkmalen: Habitat gemäß Anhang I und II der „Habitat-Richtlinie” PDF (Richtlinie 92/42/EWG-Art.3) und Präsenz von Arten, die im Anhang I der „Vogelschutzrichtlinie” PDF (Richtlinie 79/403/EWG) enthalten sind.


Zielsetzungen
Die Erhaltung oder bei Bedarf die Wiederherstellung der natürlichen Lebensräume und des Habitats von Tierarten in ihrem natürlichen Lebensraum.  
Jeder Lebensraum hat eine (vierstellige) Kennzahl. Die erste Ziffer der Kennzahl Natura 2000 entspricht einer der folgenden Kategorien:

  1. Lebensräume in Küstenbereichen und halophytische Vegetation
  2. Dünen an Meeresküsten und im Binnenland
  3. Süßwasserlebensräume
  4. Gemäßigte Heide- und Buschvegetation
  5. Hartlaubgebüsche
  6. Natürliches und naturnahes Grasland
  7. Hoch- und Niedermoore
  8. Felsige Lebensräume und  Höhlen
  9. Wälder

Das Netzwerk Rete Natura 2000 besteht aus Besonderen Schutzgebieten (BSG) gemäß der “Vogelschutzrichtlinie” und aus Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) gemäß der “Habitat-Richtlinie”. Dies versteht sich als provisorische Phase bei der Schaffung von Speziellen Schutzzonen (ZSC). In Italien bestimmt das Umweltministerium per Gesetzesdekret in Zusammenarbeit mit den betroffenen Regionen die GGB, die in der offiziellen Liste als ZSC definiert sind. Natura 2000 hat in Italien mehr als zweitausendvierhundert GGB und über eintausend BSG.

Wie wurden die Natura 2000 – Gebiete bestimmt?
Programm “Bioitaly” (LIFE Natura 1994) des Umweltministerium und der Regionen und autonomen Provinzen. Mit Gesetzesdekret vom 3. April 2000 “Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der besonderen Schutzgebiete gemäß Richtlinien 92/43/EWG und 79/409/EWG” hat Italien eine erste Liste mit BSG gemäß Richtlinie 79/409/EWG und vGGB (vorgeschlagene Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung) gemäß Richtlinie 92/43/EWG (für Venetien 157 vGGB und 17 BSG) erstellt. Später wurden diverse Änderungen vorgenommen, das heißt man hat die Grenzen einiger Gebiete erweitert und neue hinzugefügt. So hat die Region Venetien heute 100 GGB und 67 BSG.


Die Verwaltung der Rete Natura 2000 – Gebiete

Normativer Verlauf

  • (PDF) Dekret des Präsidenten der Italienischen Republik D.P.R. 357/97 “Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen und naturnahen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen”.
  • (PDF) Ministerialdekret D.M. vom 3. September 2002 “Leitlinien zur Verwaltung der Schutzgebiete Rete Natura 2000”
  • Beschluss der Region Venetien DGR Nr. 2371 vom 27.07.2006 “Genehmigung der Unterlagen bezüglich der Maßnahmen zur Erhaltung der Speziellen Schutzzonen gemäß der Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG und D.P.R. 357/1997”. Das Dokument enthält die generellen und speziellen Schutzmaßnahmen für 67 Spezielle Schutzzonen, und ist auch für die Durchführung der Verträglichkeitsprüfung dienlich. Die Region Venetien hat dabei die BSG genannt, deren Schutzmaßnahmen die Genehmigung der spezifischen Verwaltungspläne ermöglichen. Die speziellen Schutzmaßnahmen werden bis zur endgültigen Genehmigung der Verwaltungspläne als vorübergehende Schutznorm angewendet. 

Was ist ein Verwaltungsplan?
Der VP ist ein territoriales Planungsinstrument, das grundsätzlich dem Schutz der Struktur und der Funktion der Lebensräume und dem nachhaltigen Schutz der Tiere und Pflanzen dient, das aber auch auf die sozialwirtschaftlichen Faktoren der Zone eingeht.

Obligatorischer Zweck eines VP ist die Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung des guten Zustandes eines Lebensraums.
Die Verwaltungspläne der Natura 2000 – Gebiete machen es möglich, das Netzwerk “in Betrieb zu nehmen” und nach der anfänglichen Definierung und der geografischen und normativen Stabilisierung der letzten Jahre nun eine nächste Phase einzuleiten.
Grundlegendes Element bei der Ausarbeitung eines Verwaltungsplans sind die Karten der Lebensräume DGR Venetien Nr. 1066 vom 17. April 2007. Darin sind die technischen Merkmale für die Erstellung der Karten der Lebensräume Natura 2000 enthalten. Die Region Venetien hat dem Nationalpark der Belluneser Dolomiten den spezifischen Auftrag zur Erstellung der Karten folgender Natura 2000 – Lebensräume erteilt:

  • BSG/GGB IT3230083 “Feltriner und Belluneser Dolomiten”
  • BSG/GGB IT3230035 “Monte Coppolo”
  • BSG IT3230087 “Südhänge der Feltriner Dolomiten”

Die kartographischen Unterlagen über die Naturräume und Lebensräume für Tiere und Pflanzen wurden im September 2008 rückerstattet.
Mit DGR Nr. 4240 vom 30.12.2008, der die Karten der venetischen BSG – Lebensräume genehmigt, werden die Maßnahmen zur Artenerhaltung in Anhang B DGR Nr. 2371 vom 27.08.2006 durchführbar.

Offizielle Bezeichnungen der Lebensräume

D.G.R. 4572 vom 28. Dezember 2007. Die Region Venetien ernennt die für Verfassung der Verwaltungspläne zuständigen Stellen (Provinzen, Berggemeinschaften, Nationalparkämter, Veneto Agricoltura).
D.G.R. Nr. 4241 vom 30.12.2008. Vorschriften und Hinweise für die Verfassung der Verwaltungspläne für Natura 2000 – Lebensräume. Bildungsinitiativen und Genehmigung der Verwaltungspläne.
Das Nationalparkamt Belluneser Dolomiten erhielt von der Region Venetien den Auftrag zur Ausarbeitung folgender Verwaltungspläne:

  • BSG/GGB IT3230083 “Feltriner und Belluneser Dolomiten”
  • BSG IT3230087 “Südhänge der Feltriner Dolomiten”

Mitarbeit
Bei der Ausarbeitung der Verwaltungspläne werden die lokalen Verbände mit eingebunden, und auch die für das Gebiet zuständigen Körperschaften. So werden die im Plan vorgegebenen Entscheidungen gemeinsam getroffen. Bei den Beratungen stützt man sich grundsätzlich auf die “Hinweise für die Ausarbeitung der Verwaltungspläne für Natura 2000 – Lebensräume”. Jeder Teilnehmer kann beim Nationalparkamt schriftliche Hinweise einreichen; hierfür ist die Vorlage zu verwenden, die man auf dieser Website downloaden kann.    
Die Konsultationen gewährleisten die Einhaltung des Informations- und Mitentscheidungsrechts. Insbesondere werden folgende Rechte gewährleistet:

  • das Recht auf vollständige und zugängliche Informationen
  • das Recht auf freie Meinungsäußerung
  • das Recht, die Gründe für Entscheidungen bezüglich der geäußerten Meinungen zu erfahren.

Der Verwaltungsplan für Natura 2000 – Lebensräume darf nicht als Ziel angesehen werden, er ist vielmehr ein Startpunkt. Angesichts der entsprechenden Mindestanforderungen der Europäischen Gemeinschaft muss er für ein öffentliches Verwaltungsorgan ein Anreiz sein, sich mit den lokalen Gegebenheiten auseinanderzusetzen und so eine wirklich nachhaltige Entwicklung zu fördern.