Es wird sehr viel darüber gesprochen, was man in einem Nationalpark tun darf und was nicht, und oft hört man auch Dinge, die absolut nicht der Wahrheit entsprechen. Meist handelt es sich um „Gerüchte”, durch die Unwahrheiten und falsche Informationen verbreitet werden. Natürlich stecken keine (oder fast keine!) böse Absichten dahinter, das heißt es handelt sich ganz einfach um Unwissenheit und Gerede über Normen und Vorschriften, über die man nichts Genaueres bzw. nur sehr wenig weiß.
Wir haben hier die häufigsten Fragen über den Nationalpark und die geltenden Vorschriften zusammengefasst und versuchen, diese möglichst klar zu beantworten und so falsche Meinungen aus dem Weg zu räumen.
“Darf man im Nationalpark Bäume fällen?”
“Ja”
Das Nationalparkamt hat das Spezialprojekt “Forstwirtschaft und forstwirtschaftliche Umstrukturierung” abgeschlossen, im Rahmen dessen man alle präsenten “Waldarten” definierte; dabei entschied man auch – Zone für Zone – welche Waldsäuberungsarbeiten zu erledigen sind, um den Forst möglichst intakt zu erhalten.
In Wäldern mit forstwirtschaftlicher Planung gelten genau die gleichen Vorschriften wie in allen anderen (außerhalb des Nationalparks liegenden) Wäldern. In Privatforsten sind die normalen Vorschriften zu beachten, wobei natürlich grundsätzlich immer die „Generellen und forstpolizeilichen Vorschriften” einzuhalten sind. Vereinfacht bedeutet dies, dass in diesen Wäldern im Nationalpark genau die gleichen Regeln gelten wie in jedem anderen Wald in Italien!
Man muss somit einen Antrag stellen, und dieser wird immer in kürzester Zeit bearbeitet. Das Nationalparkamt und die Forstpolizei sind bemüht, die Anträge möglichst schnell, das heißt innerhalb von ungefähr 60 Tagen, zu beantworten.
Für Brennholz zum Eigenverbrauch gibt es keine speziellen Formalitäten
Für das Fällen von Nutzwaldflächen bis 2,5 ha und bis zu 100 m³ Holz in Hochwäldern ist wie in allen anderen Regionen nur eine normaler Antrag zu stellen.
Für größere Mengen ist ein Projekt einzureichen
“Darf man den Nationalpark Landwirtschaft betreiben?”
“Ja”
Der Nationalparkplan räumt der Weiden- und Almwirtschaft einen großen Spielraum ein und fördert die Bewirtschaftung der Bergalmen. Beweis dafür sind unter anderem die beträchtlichen Investitionen (mehr als 2 Millionen Euro), die zur Sanierung der Almen im Nationalparkgebiet gemacht wurden; dabei hat man die baulichen Strukturen saniert und die Voraussetzungen zur Einhaltung der Hygienevorschriften im Bereich der Milchverarbeitung geschaffen. Dem Nationalparkamt ist es ein dringliches Anliegen, neue Impulse für diesen Agrarbereich zu setzen. (siehe zum Beispiel das Projekt “Recupero malghe” (Almsanierung)).
“Darf man im Nationalpark Pilze sammeln?”
“Ja, aber nur Einheimische, Grundbesitzer und Leute, die hier geboren sind”
Das Sammeln von Pilzen, Kräuter und Waldfrüchten außerhalb der integralen Schutzgebiete und orientierten Naturreserven ist allen im Raum Belluno wohnhaften Personen, allen Besitzern (und Betreibern) von Immobilien und allen aus den Parkgemeinden stammenden Menschen erlaubt. Für das Pilze sammeln gelten die für die Region Venetien gültigen Vorschriften und die Regeln der Berggemeinschaften.
“Stimmt es, dass Besitzer einer Hütte im Parkgebiet keine Sanierungsarbeiten durchführen dürfen und die Strukturen daher verfallen?”
“Nein”
Das Nationalparkamt fördert die Sanierung und Erhaltung der historisch und kulturell wertvollen Bauten, denn sie sind Teil der Geschichte unseres Landes. Dabei ist es sehr wichtig, die traditionellen baulichen Merkmale beizubehalten (somit sind auch die traditionellen Baumaterialien zu verwenden). Besonders für Bauten zur land-, forst- oder almwirtschaftlichen Nutzung sieht der Nationalparkplan Arbeiten zur funktionellen Verbesserung und zur Anpassung an die europäischen Hygienevorschriften vor. Außerdem gefördert werden Arbeiten zur Sanierung von Fremdenverkehrsstrukturen im Park und in den umliegenden Zonen.
In einigen spezifischen Fällen leistet das Nationalparkamt einen direkten Beitrag zur Sanierung und Renovierung von besonders wertvollen Strukturen; die dabei angewendeten traditionellen Techniken sind ein wichtiger Beitrag bei der Aufwertung des baulichen Erbes und somit zur Förderung der gesamten Region.
“Gibt es im Nationalpark Zonen mit vorgeschriebenen Zugangswegen?”
“Ja, die integralen Schutzgebiete”
In einigen Zonen (integrale Schutzgebiete und orientierte Naturreserven B2) darf man die markierten Wege nicht verlassen. In allen anderen Zonen können sich die Wanderer frei bewegen. Die elf Verbote betreffen Canyoning und Mountainbiken abseits der Alm- und Forststraßen. Das Höhlenforschen ist nur im Rahmen von Studien erlaubt und man muss vorab eine entsprechende Genehmigung beim Nationalparkamt einholen. Das Reiten ist fast überall im Nationalpark erlaubt, ausgenommen in den bereits genannten speziellen Schutzgebieten.>>>
“Stimmt es, das das Nationalparkamt Privatbesitzer enteignen kann?”
“Nein”
Eines der häufigsten Gerüchte ist, dass man im Nationalpark nicht mehr “Herr seiner Sache” ist”.
Das ist absolut falsch. Die Schaffung des Nationalparks hatte keinerlei Auswirkungen auf die Besitzerrechte, und es gab und gibt daher auch keine Enteignungen. Von den insgesamt 32.000 Hektar Nationalparkgebiet ist etwa die Hälfte in Staatsbesitz (der Staat kaufte diese Flächen bereits 20 Jahre vor der Gründung des Nationalparks!). Die restliche Fläche ist in Kommunal- oder Privatbesitz. Das Nationalparkamt hat im Laufe der Jahre einige öffentliche und private Flächen aufgekauft.
Sofern der Grundbesitzer es wünscht, kann das Nationalparkamt Gründe kaufen. Ganz sicher kann es keine Enteignungen erwirken. Für A- und B-Zonen gibt es ein „Vorkaufsrecht”. Das heißt, sofern sie zum Verkauf ausgeschrieben werden, ist dies dem Nationalparkamt zu melden, und dieses hat das Recht, das Areal zu dem vom Verkäufer vorgegebenen Preis zu kaufen (wir sprechen hier über Areale im Hochgebirge!).
“Stimmt es, dass das Nationalparkamt “Vipern aussetzt”?
“Natürlich nicht!”
Auf den ersten Blick erscheint diese Frage absurd, und doch handelt es sich um ein Gerücht, das immer noch in Umlauf ist. Das Nationalparkamt hat noch nie Vipern ausgesetzt, und dies hätte auch absolut keinen Sinn. Das ist ganz einfach ein „Ammenmärchen”.
Sollten Sie andere Fragen über den Nationalpark, seine Aktivitäten und eventuelle Verbote haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns ganz einfach:
– per E-Mail: info@dolomitipark.it
– per Schreiben an die Adresse: Ente Parco Nazionale Dolomiti Bellunesi Piazzale Zancanaro, 1 32032 Feltre (BL)
– per Telefon: +39/0439/3328)